Hinweis: Eine Maskenpflicht gilt weiterhin in geschlossenen Räumen. Diese Pflicht schließt zum Beispiel den Einzelhandel, Museen oder Kirchen ein. Außerdem besteht die Pflicht in der Gastronomie, in Pflegeeinrichtungen/Krankenhäusern und Verwaltungsgebäuden.
Die Allgemeinverfügung des Kreises ist auf der Internetseite des Kreises Ostholstein unter www.kreis-oh.de nachzulesen.