Weiterhin Maskenpflicht in der Nordmarkhalle

Nordmarkhalle Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt an in der Nordmarkhalle unverändert.Da es sich hier nach §2a (2) der aktuellen Landesverordnung um einen geschlossenen Raum handelt, unterliegt dieser auch der Maskenpflicht.